FÖRDERPROGRAMM LIVE KULTUR GEHT IN DIE ZWEITE RUNDE

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FÖRDERPROGRAMM LIVE KULTUR GEHT IN DIE ZWEITE RUNDE

Das NEUSTART KULTUR-Teilprogramm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur
für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und
Kleinkunst“ (kurz: LIVE KULTUR) der Beauftragten für Kultur und Medien wird
neu aufgelegt und geht in die zweite Runde. Vom 17. Mai bis zum 27. Juni 2022
können Veranstalter:innen, die live dargebotene Kulturveranstaltungen in den
Bereichen Wort, Varieté und Kleinkunst in Deutschland außerhalb der eigenen
Spielstätte umsetzen, bei der DTHG einen Förderantrag stellen.

LIVE KULTUR TEIL 2

In Teil 2 des LIVE KULTUR-Förderprogramms sind wieder Veranstalter:innen
antragsberechtigt, die für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe von LiveKulturveranstaltungen die inhaltliche, organisatorische und finanzielle
Hauptverantwortung tragen. Um Neueinsteiger:innen der Branche den Zugang zur
Förderung zu ermöglichen, hat sich die DTHG für eine Vereinfachung der
Zugangsvoraussetzungen und die Herabsetzung der mindestens zu beantragenden
Förderhöhe stark gemacht. Eine weitere Neuerung der zweiten Antragsrunde
besteht darin, dass die Grundfinanzierung des Geschäftsbetriebs mit öffentlichen
Mitteln von 40% auf 50% heraufgesetzt wurde und dass auch Festivalveranstalter:innen aus dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst ihre
Antragsberechtigung nun leichter nachweisen können. Beim zweiten Teil des
LIVE KULTUR-Programms werden prioritär jene Anträge behandelt, die in der
ersten Förderrunde im Antragszeitraum 5. Mai bis 31. Dezember 2021 noch
keine Förderung erhalten haben.

DIE WICHTIGSTEN KRITERIEN

• Gefördert werden Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen im
Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst mit überregionaler Bedeutung, die außerhalb
der eigenen Spielstätte stattfinden.
• Die Förderhöhe muss mindestens 5.000 Euro betragen, die Fördersumme beträgt
bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben, aber maximal 200.000 Euro.
• Die Förderung erfolgt projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
• Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig.
• Die gewünschten Maßnahmen müssen bis zum 27. Juni 2022 beantragt und bis
zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.
• Folgeanträge können gestellt werden, sofern sich die Fördergegenstände nicht
überschneiden.
• Komplementärförderungen mit anderen Programmen des Bundes sind möglich.

BERATUNGSTERMINE

Während der Antragsphase bieten wir drei offene FAQ-Termine für alle Interessierten sowie individuelle Einzelberatungen an. Die FAQ-Termine finden statt am 20.05.2022 um 10 Uhr, am 02.06.2022 um 11 Uhr sowie am 20.06.2022 um 14 Uhr. Die Termine für die Einzelberatung sind auf unserer Webseite buchbar.

DAS LIVE KULTUR-PROGRAMM

Das Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ umfasst insgesamt 40 Millionen Euro und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in der Kulturlandschaft. Es dient der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kulturveranstaltungsbranche in Deutschland und richtet sich an Veranstaltende, da diese in der Regel das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen übernehmen und daher als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler:innen fungieren. Sie bilden das wesentliche Fundament für die kulturelle Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Das Programm gliedert sich in vier unterschiedliche Kategorien und ermöglicht sowohl kleine Veranstaltungen im ländlichen Raum als auch große Events in Hallen. Neben der Programmplanung zur Wiedergewinnung eines vielfältigen kulturellen Liveangebots stehen auch Formate der Nachwuchsförderung, der Professionalisierung oder der Vernetzung im Fokus.

Ebenfalls werden Maßnahmen zur Entwicklung alternativer, „pandemiegerechter“ Kulturerlebnismodelle (z.B. Modifikationen der Veranstaltungsformen, Transformationen in den digitalen Raum) sowie nachhaltige oder barrierefreie Formate gefördert.

 

AKTUELLER ZWISCHENSTAND LIVE KULTUR TEIL 1

Im ersten Förderzeitraum vom 21. April bis zum 31. Dezember 2021 standen der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft insgesamt 40 Millionen Euro zur Bewilligung von Förderanträgen im genannten Teilprogramm zur Verfügung. Bei der DTHG wurden 354 Anträge gestellt – davon über 50 am letztmöglichen Tag. Bis zum 2. Mai 2022 wurden bereits 256 Anträge bewilligt, 14 sind aktuell noch in Prüfung. Da das beantragte Mittelvolumen nicht überzeichnet ist, können alle positiv geprüften Anträge, die den Fördergrundsätzen entsprechen, mit einer Förderung rechnen. Die in Teil 1 nicht ausgeschöpften Mittel werden nun innerhalb einer neuen Antragsrunde vergeben.

 

BETREUUNG DES PROGRAMMS

Das Programm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert und durch die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) betreut und koordiniert.

Die Fördergrundsätze, der Kategorierechner, die Formalitäten für die Antragstellung, die Ansprechpartner:innen und alle weiteren Informationen sind unter livekultur.dthg.de zu finden. Das Team der DTHG berät Interessierte im Vorfeld, begleitet Antragstellende im gesamten Prozess bis zur Projektabrechnung und leistet auch darüber hinaus Hilfestellung bei allen aufkommenden Fragen.


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