Pressemitteilung des PopRat – Verband für Pop- und Eventkultur im Saarland e. V. zur neuen Regelung zur Öffnung von Clubs und Diskotheken
Pressemitteilung des PopRat – Verband für Pop- und Eventkultur im Saarland e. V. zur neuen Regelung zur Öffnung von Clubs und Diskotheken
Der PopRat begrüßt ausdrücklich die in der neuen Corona-Verordnung enthaltene Regelung zur Öffnung von Clubs- und Discotheken sowie die von der Landesregierung beschlossene Aufhebung der Maskenpflicht unter verschärften 2G+ Bedingungen.
„Wir sind sehr glücklich, dass die Regierung unserer ausdrücklichen Bitte und Empfehlung gefolgt ist, eine Öffnungsregelung zu finden, die unseren Betrieben ab dem 04.03. wieder ein wirtschaftliches Arbeiten ermöglicht.“ sagt Jens Spallek, einer der zwei Leiter der AG Veranstaltungswirtschaft des PopRats.
Die Regelung besagt, dass die Pflicht zum Tragen der Maske entfällt, wenn alle Anwesenden einen 2G+ Nachweis führen können, bei dem der Test nicht älter als 6 Stunden ist, oder geboostert im Sinne der Verordnung sind. Auf dieser Basis steht der Wiederöffnung der saarländischen Clubszene nichts mehr im Weg.
„Ich möchte der Landesregierung ausdrücklich für ihr offenes Ohr und den vertrauensvollen Umgang mit uns Branchenvertretern, der am Ende zu diesem für uns sehr positiven Ergebnis geführt hat, danken. Ich bin sehr froh darüber, dass der unermüdliche Einsatz der Arbeitsgemeinschaft Veranstaltungswirtschaft des PopRats mit der Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen von der DeHoGa entscheidend dazu beitragen konnte, diese praxisnahe Regelung zu finden. Hierdurch wird uns nun ermöglicht, endlich wieder Menschen im sicheren Rahmen zusammen zu bringen. Es ist schön zu sehen, dass unsere Arbeit der letzten Monate nicht umsonst war und unsere Nöte und Sorgen in den Reihen der Landesregierung ernst genommen werden.“ sagt Julian Blomann, der zweite Leiter der AG Veranstaltungswirtschaft des PopRats.
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